Öffentliches Baurecht

Definition

Das öffentliche Baurecht ist in Deutschland ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen, betreffen. In Abgrenzung dazu regelt das private Baurecht den Interessenausgleich privater Grundstückseigentümer (zivilrechtliches Nachbarrecht) und umfasst darüber hinaus das Bauvertragsrecht.
Das öffentliche Baurecht teilt sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die Unterscheidung wurde insbesondere aufgrund eines Rechtsgutachtens des Bundesverfassungsgerichtes geregelt (BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1954 – 1 PBvV 9/92 -, BVerfGE 3, 407/430 ff. und 439.): Während das Bauplanungsrecht Bundessache ist, liegt das Bauordnungsrecht in der Hand der Länder. Der Vollzug des öffentlichen Baurechts erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörden.
Wikipedia, öffentliches Baurecht (Deutschland)